Wer hat Anspruch auf Hund und Katze bei Scheidung und Trennung? Derjenige, der sich am meisten ums Tier gekümmert hat? Oder der das Futter bezahlt hat? Beides falsch.

(Foto: © adogslifephoto – Fotolia.com)
Das Tier wurde in die Ehe mitgebracht
Hast du Bello oder Kitty in die Ehe mitgebracht, so darfst du den kleinen Liebling nach der Trennung behalten.
Anschaffung während der Partnerschaft
Wenn du das Tier während der Ehe angeschafft hast, so gehört es demjenigen, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Oder wer im Übernahmevertrag steht. Sind dort beide Partner genannt, und ihr könnt euch nicht einigen, entscheidet das Gericht.
Felix war ein Geschenk des Partners
Hat dir dein Partner das Haustier geschenkt, dann gehört es nach der Trennung dir. Allerdings musst du das beweisen. Falls dein Partner die Schenkung abstreitet und du das Gegenteil nicht belegen kannst, hast du Pech gehabt. Dann entscheidet das Gericht, wer das Tierchen kriegt.
Gibt es ein Umgangsrecht für Hund und Katze?
Warst du mit deinem Partner nicht verheiratet, so gelten trotzdem dieselben Gesetze wie bei verheirateten Paaren: Wer das Tier in die Ehe mitbrachte, kann es nach der Trennung behalten. Wer im Kaufvertrag oder Übernahmevertrat steht, ist der Besitzer und nimmt das Tier nach der Trennung mit. Haben beide im Kauf- oder Übernahmevertrag, entscheidet bei Uneinigkeit das Gericht.
Gibt es ein Umgangsrecht für Hund und Katze?
Ein Umgangsrecht für Tiere gibt es im deutschen Recht nicht. Selbst wenn du ein Umgangsrecht im Ehevertrag bzw. einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung eingeräumt hast, ist dies nicht rechtsverbindlich. Hat dir dein Partner also ein Umgangsrecht schriftlich zugesichert, so muss er sich nicht daran halten.
Gibt es eine Unterhaltspflicht?
Nein. Wer den Hund oder die Katze nach der Trennung mitnimmt, trägt auch alle Kosten.
Und was bedeutet das nun?
Haustiere gelten nach deutschem Recht als Sache (§ 1361a BGB). Lässt du dich scheiden, dann wird mit dem Hund und der Katze genauso verfahren, wie mit dem Hausrat: Der Eigentümer bekommt den Zuschlag. Wer beweisen kann, dass ihm der Vierbeiner gehört, hat das Recht auf seiner Seite. Auch wenn es der Romantik widerspricht, gilt: Halte schriftlich fest, wer der Besitzer ist. Und tue das, so lange noch Frieden in der Partnerschaft herrscht.
Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.
Auch interessant:
- Katze pinkelt überall hin
- Katzen: Zecken bekämpfen ohne Chemie
- Katze schlingt – das hilft wirklich
- Kaufratgeber: Futterautomat für Katzen (Nassfutter)
Rechtlicher Hinweis: Meine Beiträge basieren auf gründlicher Recherche und persönlichen Erfahrungen. Sie stellen keinen Ersatz für eine tierärztliche Behandlung dar. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen sollte stets ein Tierarzt aufgesucht werden.
Foto auf der Startseite: © Hagit Berkovich – Fotolia.com
Ich finde es schade, dass es kein Umgangsrecht für Hunde gibt. Ich könnte mir nicht vorstellen, meinen Hund an meinen Partner abgeben zu müssen. Gut zu wissen, was ich bei einer Scheidung beachten müsste.
In meinem Fall hat das Gericht leider für meine Ex-Frau entschieden. Das hat mir echt das Herz gebrochen, weil ich genau weiß dass sie Zippy sehr vernachlässigt. Bei ihr muss er acht oder mehr Stunden am Tag allein sein (ich hätte ihn weiterhin mit ins Büro nehmen können) und nach ihrem Arbeitstag ist sie meist Abends dann auch noch auf Achse und kümmert sich nicht um ihn. 🙁 Mein Anwalt sagte aber, dass man dagegen leider nicht vorgehen kann. So ein Leben hat kein Hund verdient. :'(
Oh, das tut mir so leid. Bestimmt vermisst du deinen Hund auch noch. Ich wünsche dir alles Gute. Myriam
wenn es wirklich so schlimm ist, melde es dem tierschutz !